1. Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigungen des Hotels mit dem Kunden
(einheitliche Bezeichnung für: Besteller, Veranstalter, Gast etc.) in schriftlicher oder
mündlicher Form zustande. Nur diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestand-teil;
etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt; sie gelten
für sämtliche Leistungen des Hotels, insbesondere für die Überlassung von Hotel-zimmern,
Konferenzräumen und anderen Räumlichkeiten des Hotels (nach-folgend
umfassend: Leistungserbringungen). Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er
dem Hotel gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Das Hotel kann vom
Kunden und/oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Eine
Unter- oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Einwilligung des Hotels.
2. Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen
Preisliste. Sind in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen
Vertragsschluß und Leistungserbringung mehr als 4 Monate, ist das Hotel berechtigt,
Preisänderungen vorzunehmen. Falls ein Mindestumsatz vereinbart worden ist und
dieser nicht erreicht wird, kann das Hotel 60% des Differenzbetrags als entgangenen
Gewinn verlangen, sofern nicht der Kunde einen niedrigeren oder das Hotel einen
höheren entgangenen Gewinn nachweist.
3. Bei abgeschlossenen Hotelaufnahmeverträgen, bei denen der Kunde einseitig den
Rücktritt vom Vertrag erklären kann (Reservierungen), erlischt das Rücktrittsrecht –
auch für den Kunden, der Reiseveranstalter ist – wenn nicht innerhalb der in der
Reservierung genannten Frist der Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel erklärt
wurde. Ist keine Frist genannt, kann der Rücktritt spätestens einen Monat vor Beginn
der Leistungserbringung (schriftlich beim Hotel eingehend) erklärt werden.
Für die Fristwahrung gilt der Eingang der schriftlichen Erklärung im Hotel.
4. Für gebuchte Leistungen bzw. durch einen Hotelaufnahmevertrag angemietete
Zimmer ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Buchung später
vom Kunden storniert wird oder der Kunde nicht erscheint (§552 BGB). Die ersparten
Aufwendungen des Hotels betragen bei Übernachtung mit oder ohne Frühstück 10%,
bei allen bestellten Speisen und Getränken 40%, bei Pauschalvereinbarung
(Unterkunft plus Verpflegung in einer Summe) 25% des vereinbarten Preises. Für die
sonstige Leistungserbringung, d.h. gebuchte Leistungen außer den in Satz 2
genannten Hotelleistungen, insbesondere Miete (Raum-, Gerätemiete,
Bereitstellungskosten etc.), vereinbarte Umsätze von Speisen und Getränken bei
einer Veranstaltung etc. bestimmt der Zeitpunkt der Stornierung die Höhe des
Anspruchs des Hotels auf eine angemessene Vergütung. Diese ergibt sich aus der
Auftragsbestätigung des Hotels sowie dem nachfolgendem Anhang zu diesen
Geschäftsbedingungen; ersparte Aufwendungen bei der sonstigen
Leistungserbringung sind damit abgegolten. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines
niedrigeren, dem Hotel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Für die sonstige Leistungserbringung gem. Ziff. 4 hat der Kunde dem Hotel die
Anzahl der Teilnehmer – im Rahmen der tatsächlich vorhandenen Hotelkapazität –
spätestens 2 Werktage (48 Stunden) vor dem Termin der Leistungserbringung
mitzuteilen. Kommen weniger Teilnehmer als vereinbart, hat der Kunde nach der
mitgeteilten, zumindest nach der vereinbarten Anzahl Zahlung zu leisten. Kommen
mehr Teilnehmer, wird gem. der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet.
6. Bei Veranstaltungen, die über den vertraglich vereinbarten Zeitraum, andernfalls
über 23 Uhr, hinausgehen, kann das Hotel zusätzliche Aufwendungen, insbesondere
für Nachfolgeveranstaltungen und Personal, berechnen.
7.a) Das Hotel ist bemüht, Weck- und andere Aufträge mit der Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmanns auszuführen.
7.b) Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen
werden mit dieser Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung,
Zustellung und auf Wunsch - gegen Entgelt - die Nachsendung derselben.
7.c) Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und
Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen sechs Monate auf
und berechnet dafür eine angemessene Gebühr. Danach werden die Sachen, sofern
ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
7.d) Jedwede Haftung des Hotels nach a)-c) ist ausgeschlossen.
8. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem
Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein
Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Das
Hotel haftet nur für unmittelbare Schäden am Fahrzeug, die auf einem bei der
Überlassung des Parkplatzes bereits bestehenden Mangel des Platzes beruhen oder
durch einen Hotelmitarbeiter verursacht wurden, höchstens jedoch bis zu € 15.000 pro
Fahrzeug einschließlich Zubehör. Der Schaden muß spätestens beim Verlassen des
Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden.
9. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen
oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf
unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unabhängig von
Ziff. 7 und §§ 701 ff. BGB haftet das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
der gesetzlichen Vertreter der Hotelgesellschaft oder der leitenden Angestellten des
Hotels. Eine Verwahrung bedarf ausdrücklicher Vereinbarung. Aufrechnung,
Minderung oder Zurückbehaltung sind für den Kunden nur bei unstreitigen oder
rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein etwaige Haftung des
Hotels ist – abgesehen von den §§ 701 ff. BGB – betragsmäßig auf die Höhe des
vereinbarten Mietpreises beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche
des Kunden 6 Monate, gerechnet ab Beendigung des Vertrages. Diese
Haftungsbeschränkungen und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels
auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung, positiver
Vertragsverletzungen und unerlaubten Handlungen.
10. Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik o.ä.) oder sonstiger vom Hotel nicht zu
vertretender Hinderungsgründe, oder das Parkhotel beeinträchtigender Umstände
(z.B. Rufgefährdung), insbesondere solcher außerhalb des Einflussbereichs des
Hotels, behält sich das Hotel das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass
dem Kunden ein Anspruch, z.B. auf Schadensersatz, zusteht.
11. Für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten,
haftet der Kunde dem Hotel, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich des
Hotels liegt oder durch einen Dritten verursacht wurde und der Dritte auch tatsächlich
Ersatz leistet, was jeweils vom Kunden nachzuweisen ist.
12. Die Anbringung von Dekorationsmaterial o.ä. in den angemieteten, sowie die
Nutzung von Flächen im Hotel außerhalb der angemieteten Räume, z.B. zu
Ausstellungszwecken, bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Hotels und können
von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. Diese und
sonstige von den Kunden eingebrachten Gegenstände müssen den örtlichen
feuerpolizeilichen und sonstigen Vorschriften entsprechen. Wenn sie nicht sofort,
spätestens jedoch innerhalb von 12 Stunden nach Ende der Veranstaltung abgeholt
werden, erfolgt eine Lagerung im Hotel, für die eine angemessene Vergütung,
mindestens in Höhe der Mietkosten für den benutzten Raum, vom Kunden geschuldet
wird. Vom Kunden zurückgelassener Müll (auch Umverpackungen) kann auf Kosten
des Kunden vom Hotel entsorgt werden.
13. Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde
rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher
Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu
zahlende Abgaben, insbesondere GEMA -Gebühren, Vergnügungssteuer usw. hat er
unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.
14. Soweit das Hotel für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen von
Dritten beschafft, handelt es in Vollmacht und für Rechnung des Kunden; er haftet für
die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und
stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.
15.Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht
mitbringen. In Sonderfällen kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen
werden; zumindest wird eine Service-Gebühr bzw. ein Korkgeld entrichtet.
16. Der Kunde verpflichtet sich, das Hotel unverzüglich unaufgefordert, spätestens
jedoch bei Vertragsabschluß darüber aufzuklären, dass die Leistungserbringung
und/oder die Veranstaltung, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder
sonstigen Charakters, geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange
des Hotels zu beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und
Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen und/oder die beispielweise
Einladung zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten,
bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung des Hotels. Verletzt der Kunde
diese Aufklärungspflicht oder erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine solche
Einwilligung, hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall
gilt Ziff. 4 dieser Geschäftsbedingungen (Zahlung der Miete und der angemessenen
Vergütung) sowie der nachfolgende Anhang zu diesen Geschäftsbedingungen
entsprechend.
17. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Sie müssen
am Abreisetag spätestens um 12.00 Uhr geräumt sein. Sofern nicht ausdrücklich eine
spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer
nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen
Anspruch herleiten kann. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung
bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten diese in der Auftragsbestätigung
zugesagt, aber nicht verfügbar sein, ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen
Ersatz im Haus oder in anderen Objekten zu bemühen.
18. Nicht kalendermäßig fällige Rechnungen sind binnen dreißig Tagen ab
Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar; Verzug tritt ab Fälligkeit, spätestens aber nach
Ablauf von dreißig Tagen ab Rechnungsdatum ein. Ab Verzugseintritt ist der
Rechnungsbetrag auf der Basis von § 288 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung
eines weiteren Schadens ist nach § 288 Abs. IV möglich.
19. Erfüllungsort und Zahlungsort ist für beide Seiten der Ort des Hotels. Es gilt
deutsches Recht. Gerichtsstand ist , soweit rechtlich möglich, am Ort des Hotels.
20. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages - einschließlich dieser
Geschäftsbedingungen – rechtsunwirksam oder nichtig sein oder werden, berührt
dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden in
diesem Fall die rechtsunwirksamen oder nichtigen Bestimmungen unverzüglich durch
solche wirksamen ersetzen, die den unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe
kommen.
Anhang zu den Geschäftsbedingungen
Der Anspruch von Parkhotel für die sonstigen Leistungsbringungen. (siehe Ziff. 4
dieser Geschäftsbedingungen) beträgt z. Zt.: (Abbestellung im Zeitraum : Anspruch des Hotels:)
a) über 22 Tage und unter 30 Tage: Berechnung der Miete entfällt, vorausgesetzt,
das Hotel kann anderweitig vermieten
b) über 15 und unter 22 Tage Berechnung der Miete
c) über 8 und unter 15 Tage Berechnung der Miete und Ersatz von 50% des
entgangenen Umsatzes (z.B. der Speisen und
Getränke); falls dieser noch nicht konkret fest-gelegt
ist, gilt: Mindest-Preis x Personenzahl
d) bis zum 7. Tag Berechnung der Miete und Ersatz von 75% des
entgangenen Umsatzes (z.B. Speisen und
Getränke); falls dieser noch nicht konkret fest-gelegt
ist, gilt: Mindest-Preis x Personenzahl
Für die Fristwahrung gilt der Eingang der schriftlichen Abbestellung im Hotel. Die
Höhe der Miete ergibt sich aus der Auftragsbestätigung des Hotels gemäß Ziff. 1.